Die ATEX-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie im Bereich des Explosionsschutzes: ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, früher ATEX-Richtlinie 94/9/EG. Umgangssprachlich ist sie also eine "EU-weite Richtlinie".
ATEX ist französisch und die Abkürzung für AThmosphère EXplosibles. Es geht also immer um explosionsfähige Atmosphären, oder "Luft".
Dabei kann es sich um explosive Gase (in Tankstellen, Lackierereien, Farblagerräumen usw.) oder um Stäube (in Bäckereien) handeln. Staubexplosionen sollten nicht unterschätzt werden. Die Unfälle sind durch die Presse hinreichend bekannt: Bergwerke, Mehlproduktion, usw. Und das Ziel der Richtlinie ist es, die Menschen zu schützen, die in diesen Bereichen arbeiten.
ATEX: Kategorien und Zonen
Je nach Häufigkeit und Dauer der explosiven Gefahr, wird die ATEX-Richtlinie in drei Kategorien eingeteilt:
Kategorie 1: Gefahr besteht ständig, häufig oder über längere Zeiträume
Kategorie 2: Gefahr besteht gelegentlich
Kategorie 3: Gefahr besteht selten und nur kurzzeitig
Allerdings verhalten ich Staub und Nebel anders als explosive Gase.
Die Kategorien werden also zusätzlich in Zonen unterteilt:
Kategorie 1: Gefahr besteht ständig, häufig oder über längere Zeiträume
Gase, Dämpfe, Nebel: Zone 0
Staub: Zone 20
Kategorie 2: Gefahr besteht gelegentlich
Gase, Dämpfe, Nebel: Zone 1
Staub: Zone 21
Kategorie 3: Gefahr besteht selten und nur kurzzeitig
Gase, Dämpfe, Nebel: Zone 2
Staub: Zone 22
Zusätzlich werden in der ATEX-Richtlinie noch die Temperaturklassen definiert. Die Klassen geben an, welche maximale Oberflächentemperatur vorliegen darf.
T1 = 450°C
T2 = 300°C
T3 = 200°C
T4= 135°C
T5 = 100°C
T6 = 85°C
Wichtig ist also vor der Kauf bzw. Installation einer LED-Exleuchte herauszufinden/zu definieren, um was für eine Umgebung es sich hierbei handelt. Wie den Zonen und Klassen zu entnehmen ist, sind die Anforderungen an eine Leuchte bei einer offenen Tankstelle (gelegentliche Gase) oder gut durchlüfteten Lackiererei anders als bei einem Lagerraum mit Verdünnungsmitteln/Lacken (permanente Gase) oder gar einem Kohlebergbau.