Nennleistung
Die Nennleistung bezeichnet die höchste vom Hersteller angegebene Dauerleistung eines elektronischen Gerätes, die ohne Beeinträchtigung der Lebensdauer oder der Sicherheit realisiert bzw. erzeugt werden kann. Die Nennleistung ist in diesem Zusammenhang verbindlich - das heißt, Änderungen durch Alterung, Beschädigung oder Verschleiß sind nicht zulässig.
Liegt ein konstruktiver Grund für eine Reduzierung der Nennleistung vor, ist eine gutachterliche Stellungnahme des Hauptzollamtes zwingend erforderlich.
Vergleichen Sie auch den Artikel "Nennstrom".