Strom ist lebensgefährlich. Da er weder sichtbar noch hörbar ist, sind sinnvolle Schutzmaßnahmen und klar definierte Normen wichtig. Daher dienen in der Elektrotechnik die Schutzklassen als Einteilung und Kennzeichnung elektrischer Betriebsmittel auf deren Sicherheit vor elektrischen Stromschlägen.
Die Schutzklassen sind nach der „Sicherheitsgrundnorm zum Schutz gegen elektrischen Schlag“ (DIN EN 61140 / VDE140-1) genormt.
Nicht zu verwechseln ist die Schutzklasse mit der IP-Schutzart. Während Schutzklassen die Maßnahmen gegen berührungsgefährliche Spannungen beschreiben, bezieht sich die IP-Schutzklasse auf den Schutzgrad des Gehäuses gegen Feuchtigkeit und Berührung.
Zu unterscheiden sind vier Schutzklassen, wobei lediglich I bis III in der EU zugelassen sind.
Die Schutzklasse 0 hat außer einer Basisisolierung keinen weiteren Schutz gegen einen elektrischen Stromschlag. Somit muss der Schutz durch die Umgebung des Betriebsmittels sichergestellt sein.
Ferner gibt es für diese Schutzklasse weder ein Symbol noch eine sonstige Kennzeichnung.
In Deutschland und Österreich sind Geräte der Schutzklasse 0 nicht zugelassen, in der zukünftigen internationalen Norm soll sie auch nicht mehr enthalten sein. Grund dafür ist einerseits das Fehlen weiterer Schutzmaßnahmen gegen einen elektrischen Schlag und die fehlende Möglichkeit die Geräte an ein Schutzleitersystem anzuschließen.
Geräte der Schutzklasse I verfügen über die umfangreichsten Sicherheitsmaßnahmen aller Schutzklassen, da sie doppelt ausgeführt sind:
- Durch die Basisisolierung der aktiven Teile
- Durch eine metallene Umhüllung, an die der Schutzleiter PE (Protection Earth) angeschlossen ist
Das heißt, dass neben der Basisisolierung an den elektrisch leitfähigen Teilen eine Erdung hergestellt wird. Man spricht in der Elektrotechnik auch von einem Potentialausgleich.
Je nach Gerät kann dies auf zwei Arten erfolgen:
über einen „Schukostecker“ (Gerätestecker mit Schutzkontakt)
über eine fest installierte Anschlussleitung
Dabei ist der PE-Schutzleiter in der Lage, alle elektrisch leitfähigen Teile des Geräts mit dem Erdreich zu verbinden und so elektrische Ströme sicher abzuleiten.
Typische Geräte:
Geräte, die sich in der Schutzklasse I wiederfinden sind:
- Elektroherde
- Kühlschränke
- Waschmaschinen
- Bügeleisen
Bei Geräten der Schutzklasse II ist der Schutz gegen gefährliche Körperströme ebenfalls zweifach ausgeführt:
- durch die Basisisolierung der aktiven Teile
- durch eine zusätzliche Schutzisolierung oder zumindest eine verstärkte Basisisolierung Auf diese Weise wird bei Beschädigung der Basisisolierung eine indirekte Berührung der aktiven Teile verhindert.
Typische Geräte:
- Staubsauger
- Elektrowerkzeuge
- Haartrockner
- Handleuchten
Achtung: Leitfähige Teile von Geräten der Schutzklasse II dürfen nicht an den Schutzleiter (PE-Leiter) angeschlossen werden.
Geräte der Schutzklasse III zeichnen sich durch eine Schutzkleinspannung aus. Diese darf maximal 50V für Wechselspannungen und 120V für Gleichspannungen betragen. Für Schutzkleinspannungen werden Akkumulatoren oder Motorgeneratoren als Spannungsquellen eingesetzt. Wird die Schutzkleinspannung aus dem Stromversorgungsnetz entnommen, muss ein Sicherheitstransformator verwendet werden, damit eine sichere Trennung zwischen Eingang- und Ausgangsstromkreis gegeben ist.
Die Leitungen von Schutzkleinspannungsstromkreisen müssen durch eine Basisisolierung gegen direktes Berühren geschützt sein und sind getrennt von anderen Stromkreisen zu verlegen. Ist dies nicht möglich, so müssen sie eine zusätzliche nichtleitende Umhüllung haben. Schutzkleinspannungen unter 25-V-Wechsel- bzw. 50-V-Gleichspannung haben eine besonders hohe Schutzwirkung. Sie erfüllen sowohl den „Schutz gegen direktes Berühren“ als auch den „Schutz bei indirektem Berühren“.
Als Nennwerte gelten:
- 6 V für bestimmte medizinische Geräte
- 12 V für Geräte, die in Badewannen und Duschen benutzt werden
- 24 V für elektrisch betriebene Spielzeuge
Die Schutzkleinspannung darf nicht mit der Funktionskleinspannung verwechselt werden. Bei der Funktionskleinspannung wird – wie der Name besagt – die niedrige Spannung durch die Funktion einer Anlage oder eines Gerätes bestimmt. Beispiele hierfür sind messtechnische Anlagen, Fernmelde- und Fernsprechanlagen, Gegensprechanlagen u. a. Der wesentliche Unterschied gegenüber der Schutzkleinspannung besteht darin, dass bei der Funktionskleinspannung
- ein Sicherheitstransformator nicht erforderlich ist und
- der Stromkreis geerdet werden darf.
Typische Geräte:
- Medizinische Geräte
- Geräte, die in Badewannen oder Duschen benutzt werden
- Elektrisch betriebene Spielzeuge
Achtung: Stromkreise mit Schutzkleinspannungen dürfen nicht geerdet oder an den Schutzleiter (PE-Leiter) angeschlossen werden!